Fischerei-Pachtgesellschaft I/112

Fischerei-Pachtgesellschaft I/112

Periode 2018 - 2026

Jährliche Vereinbarung zwischen der Pachtgesellschaft bestehend aus den Personen

  • S. Frei, Römerstrasse 208, 8404 Winterthur
    als Bevollmächtigter
  • Th. Zuber, Jonas-Furrerstr. 89, 8400 Winterthur
  • S. Nielsen, Eisweiherstrasse 105, 8400 Winterthur
  • Reto Fritschi, Weiacherstrasse 44, 8427 Rorbas
  • Stefan Kümin, Dickbucherstr. 14, 8352 Elsau

und den JahreskarteninhaberInnen: 

 

Grundhaltung

Die Pachtgesellschaft I/112 möchte an diesem schönen Flussabschnitt möglichst vielen Sportfischern den Zugang ermöglichen, insbesonders auch Jungfischern. Von den Karteninhabern fordern wir eine verantwortungsbewusste, fischereiliche und ökologische Haltung gegenüber den Fischen, dem Fluss und der umliegenden Natur. Im Zentrum unserer Bemühungen steht der Lebensraum der Fische. Die Fischerei soll so gestaltet werden, dass sich unsere Aktivität und unser Verhalten positiv auf die Entwicklung der Fische auswirken kann.

 

1. Administrative Bestimmungen

Die oben erwähnte Pachtgesellschaft ist bereit, dem genannten Karteninhaber eine Fischereikarte für das Revier I/112 der Töss abzugeben. Die Abgabe erfolgt aufgrund des sportlichen und ökologischen Interesses im erwähnten Revier.

Der Preis für die Jahreskarte wird jährlich überprüft und angepasst.

Lehrlinge erhalten die Jahreskarten zum Vorzugspreis von Fr. 120.00.

Eine Jungfischerkarte wird bis zum 16ten Lebensjahr zum Selbstkostenpreis von Fr. 10.00 abgegeben.

Ab dem 16ten Lebensjahr Fr. 80.00.

Der Jahreskartenbeitrag wird bar am vereinbarten Kartenabgabetag der Pachtgesellschaft übergeben (Bei Verhinderung kann der Karteninhaber vertreten werden).

 

2. Kontakt zwischen Karteninhaber und Pachtgesellschaft

Für alle die Sportfischerei betreffenden Fragen ist der Bevollmächtigte S. Frei zuständig. Ihm ist jeweils nach Saisonende die Fischfangstatistik bis zum 15. November zuzustellen.

  • Für die gemeinsamen Anlässe ist  die Pachtgesellscchaft zuständig. Sie organisiert in der Regel die Kartenausgabe, den Jahreshöck, die “Tössputzete“ und wenn möglich das Mähen des Springkrautes.
  • Für die finanziellen Belange ist Th. Zuber zuständig.  Er regelt den finanziellen Verkehr zwischen der Pachtgesellschaft, den Karteninhabern und dem Kanton.
  • Für die schriftliche Administration ist Stefan Suter zuständig.
  • Spezielle Ereignisse (Verschmutzungen etc.) und Beobachtungen am Wasser sind an ein Mitglied der Pachtgesellschaft zu melden.
  • Jugendobmann sind Stefan Kümin und Reto Fritschi.

 

3. Verschiedene Bestimmungen

Die Pachtgesellschaft erlässt zusätzlich zum kantonalen Fischereigesetz ein Reglement für die Ausübung der Angelfischerei in der Töss. Es ist für alle Karteninhaber verbindlich.

 

3.1. Der Karteninhaber verpflichtet sich: (die eigene Fangbeschränkung für Forellen sollen die laichstarken Jahrgänge schützen)

  • Forellenmindestmass ist 28 cm, Forellen zwischen 38 und 48 cm werden nicht befischt
  • maximal 15 Forellen im Jahr zu entnehmen
  • die Töss wird vom Beginn des Reviers beim Unterwasserkanal bis zur 
  • Schwelle beim Blindensteg nur für die Fliegenfischerei freigegeben
  • erstellen einer wahrheitsgetreuen, jährlichen Fischfangstatistik
  • Mitarbeit an der “Tössputzete“
  • keine Würmer, Maden oder andere Fleischköder einzusetzen
  • für den Fang von Barben und Alet dürfen Käse und Mais an der Grund- und Schwemmangel verwendet werden
  • Spinnköder werden nur mit einem Einzelhaken ohne Widerhaken eingesetzt

 

3.2. Gastkarten:

Die Gastkarten können von allen Karteninhabern bei Peter Gnehm, Wintifisch zum Preis von

CHF 20.00 pro Tag bezogen werden. 

 

4. Dauer der Vereinbarung

Diese Vereinbarung gilt bis auf Wiederruf. Sie wird jährlich überprüft und allenfalls für die weiteren Jahre angepasst.

Winterthur, Februar 2018